Hauptvereinsbeiträge des GSV Eintracht Baunatal e.V.
Die Jahreshauptversammlung des Großenritter Sportvereins Eintracht Baunatal e.V. hat am 17.03.2000 nachstehende Beiträge beschlossen:
§ 1 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr beträgt
Als Familien gelten Ehepaare. Ihnen können Kinder ohne eigenes Einkommen zugerechnet werden. Befinden sich diese in Ausbildung und haben das 18. Lebensjahr überschritten, ist dazu ein Antrag erforderlich. Ausbildungsbeihilfen zählen nicht als eigenes Einkommen.
Auf schriftlichen Antrag kann der Beitrag für Erwachsene Mitglieder auf 36,00 Euro gesenkt werden. Dies gilt für Mitglieder, die ohne eigenes Einkommen, im vorzeitigen Ruhestand oder Bezieher/innen von Witwen-/Witwerrente sind.
§ 2 Befreiung
Von der Beitragspflicht sind befreit:
Über sonstige Beitragsbefreiung entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
§ 3 Fälligkeit, Veränderungen
Mitgliedsbeiträge wie auch eventuelle technische Beiträge sind an den Hauptverein zu entrichten.
Der Einzel- und familienbeitrag wird hälftig, jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres fällig.
Abteilungswechsel werden jeweils zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres berücksichtigt.
Barzahler werden in einer Summe zum 30.06. eines jeden Jahres fällig.
Der Familienbeitrag ist nur zum Jahresende kündbar.
Veränderungen in der Beitragshöhe werden jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres berücksichtigt.
§ 4 Verwendung, Aufteilung
Die Abteilungen erhalten 70 % des gezahlten Beitrages, 30 % gehen an den Hauptverein. Wird Familienbeitrag gezahlt, erhalten die Abteilungen, in denen die Mitglieder gemeldet sind, den entsprechenden Anteil.
§ 5 Gültigkeit
Diese Satzung tritt mit dem 1.1.2002 in Kraft. Sie löst die Beitragssatzung vom 19.03.1999 ab.
Für die Abteilung Volkschor gelten separate Regelungen.
Beitragskonten des GSV "Eintracht" Baunatal e.V.:
BLZ 520 503 53, Kto.-Nr. 002 000 305, Kasseler Sparkasse; oder
BLZ 520 641 56, Kto.-Nr. 100 042 676 Raiffeisenbank eG Baunatal